Beitragsbemessungsgrenzen
In Deutschland gibt es für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen. Eine Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag vom Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen erhoben werden. Dabei können sich die Beitragsbemessungsgrenzen für die unterschiedlichen gesetzlichen Sozialversicherungen in Deutschland unterscheiden. Wenn ein Bruttoeinkommen die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird für das oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende Bruttoeinkommen kein (zusätzlicher) Beitrag mehr berechnet. Beiträge für die sozialen gesetzlichen Versicherungen in Deutschland werden mit einem festgelegten Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen berechnet. Der festgelegte Prozentsatz kann geändert werden. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen können jährlich von der Bundesregierung angepasst werden. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden.
Verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzlichen Sozialversicherungen in Deutschland
Für folgende gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es in Deutschland Beitragsbemessungsgrenzen: zum einen für die gesetzliche Rentenversicherung. Desweiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Und zum Dritten für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Zum einen für die allgemeine Rentenversicherung. Und zum anderen für die knappschaftliche Rentenversicherung. Geändert hat sich die Unterscheidung zwischen Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung, die weggefallen ist. Unterschieden wird auch zwischen dem so genannten Beitrittsgebiet West und Ost.
Beitragsbemessungsgrenze 2011 gesetzliche Rentenversicherung
Für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2011 66.000 Euro jährlich oder 5500 Euro monatlich im Beitragsgebiet West. Und im Beitragsgebiet Ost 57.600 Euro jährlich oder monatlich 4800 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze 2011 knappschaftliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung liegt im Beitragsgebiet West 2011 bei 6750 Euro monatlich bzw. 81.000 Euro jährlich. Und im Beitragsgebiet Ost bei monatlich 5900 Euro bzw. 70.800 Euro jährlich.
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war früher identisch mit der Versicherungspflichtgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird. 2003 wurde dann die Versicherungspflichtgrenze höher als die Beitragsbemessungsgrenze gelegt. Wodurch erreicht wurde, dass sich mehr Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse versichern mussten. Die Finanzierungsbasis vom sozialen Krankenversicherungssystem wurde dadurch verbreitert. Dies geschah mit Hinweis auf Finanzierungsprobleme vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem.
Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die gesetzliche Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 beträgt in der gesetzlichen Krankenversicherung 3712, 50 Euro monatlich. Jährlich 44.550 Euro. Im Vergleich dazu die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2011: monatlich 4125 Euro und jährlich 49.500 Euro.
Weitere Informationen oder Quellen… zum Thema Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung
- 1 = http://www.deutsche-altersvorsorgeberatung.de/aenderungen-2011-betriebliche-altersvorsorge-bav-rueruprente-basisrente-beitragsbemessungsgrenze.html : Beiträge gesetzliche Krankenversicherung in Prozent: Änderungen 2011.2011 Änderung bezüglich der Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Beiträge für die Arbeitslosenversicherung: Änderung 2011. Änderung der Beitragsbemessungsgrenze Ost für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung in 2011. Neue Versicherungspflichtgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung in 2011.
- 2 = http://www.deutsche-altersvorsorgeberatung.de/gesetzliche-rentenversicherung-beitraege-versicherungspflicht-beitragsbemessungsgrenzen-arbeitslosenbeitraege.html : Unterschied Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Beitragsbemessungsgrenzen 2011 für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung 2011 bundesweit einheitlich. Arbeitnehmer mit Minijob bis 401 Euro pro Monat und Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 401 und 800 Euro (Gleitzone): Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.
Seiten-Beschreibung der Seite http://www.private-kranken-versicherung-en.de/beitragsbemessungsgrenze-deutsche-kranken-versicherung.html Informationen über die Beitragsbemessungsgrenze sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung, als auch für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | Titel: Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung | Schlüsselwörter: Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | Eventuell passende Suchbegriffe: Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? Gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen? Wie ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung? Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung? Bis zu welchem Bruttoeinkommen monatlich und Jahresentgelt muss man Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen?
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